Liebe Besucher unserer Websites, sehr geehrte Patienten,
Vertrauen ist DIE unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche und für beide Seiten fruchtbare Beziehung. Wir haben uns deshalb entschlossen, die in unserer Praxis gängigsten und wichtigsten Regelungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu veröffentlichen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie diese genau durch. Zögern Sie bei Fragen nicht, uns anzusprechen.
Ihr Praxisteam aus der Zahnarztpraxis Karmoll in Freudenstadt.
Bitte beachten Sie:
Der besseren Lesbarkeit wegen, stehen im Folgenden die Personenbezeichnungen
ausschließlich in männlicher Form. Sie stehen selbstverständlich
gleichberechtigt auch für die weibliche Form. Wir bitten um Verständnis.
§ 1 – Bestimmung des Geltungsbereiches dieser AGB
§ 2 – Welche Rechtsverhältnisse kommen zur Anwendung?
Zwischen Patient und Zahnarzt bestehen privatrechtliche Beziehungen. Darüber
hinaus finden auch die Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung
Anwendung, falls der Patient gesetzlich krankenversichert ist.
§ 3 – Zahnärztliche Dokumentation und Schutz Ihrer Daten
§ 4 – Ausfallhonorar
§ 5 – Zahlungsregelungen
§ 6 – Abtretungsverbot
Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen
Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der
Zahnarzt dieser nicht vorher ausdrücklich zustimmt.
§ 7 – Haftungsbeschränkungen
§ 8 – Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder Lücken enthalten, so
bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Abschließender Hinweis: Diese AGB wurden mit Hilfe der Landeszahnärztekammer
Baden-Württemberg – Körperschaft des öffentlichen Rechts – erstellt.
Liebe Patienten,
zu Ostern ist unsere Praxis lediglich am 1. und 2. April geschlossen.
Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Bei zahnärztlichen Notfällen können Sie den zuständigen Notdienst in Freudenstadt unter 01801 116116 erreichen.
Wir wünschen Ihnen schöne Osterfeiertage - bleiben Sie gesund!
Ihre Zahnarztpraxis in Freudenstadt
Sacha Karmoll
Bevor Sie einen Termin vereinbaren:
Bitte lesen Sie unsere Behandlungsstandards
für Ihre
Sicherheit
1.
Regelmäßige
professionelle Prophylaxe-Sitzungen statt regelmäßiger Reparaturen
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Ihr individuelles Prophylaxe-Konzept. Der
Zahnarzt legt fest, welche genauen Prophylaxe-Bausteine in welchen Abständen
für Sie nützlich sind.
2. Kräftiges Zahnfleisch statt blutendes
Wir legen allergrößten Wert auf Ihre ganzheitliche Gesundheit. Gesund beginnt
im Mund. Hierzu gehört natürlich auch gesundes, straffes Zahnfleisch, was wir im
Rahmen Ihres individuellen Prophylaxe-Konzeptes ebenfalls berücksichtigen.
3. Keramik statt Kompromiss
Für Füllungen im Seitenzahngebiet fertigen wir vorzugsweise keramische
Einlagefüllungen an. Bei kleineren Defekten verwenden wir sogenannte plastische
Keramikfüllungen.
Kronen und – falls es in Einzelfällen tatsächlich sinnvoll sein sollte – Brücken fertigt unser Zahntechniker ebenfalls mit bewährten vollkeramischen Materialien in unserem praxiseigenen Labor an.
Für den Frontzahnbereich verwenden wir – wenn es Ihre Bissverhältnisse zulassen – vollkeramische Verblendschalen, sogenannte Veneers.
4. Zahnerhalt statt Lücke
Sehr stark zerstörte Zähne haben oft eine gute Chance, durch eine
Wurzelkanalbehandlung doch noch gerettet werden zu können, wenn die Wurzel noch
hinreichend fest ist. Wir verwenden ein standardisiertes automatisiertes
Verfahren, welches es uns ermöglicht, auch feinste oder stark gekrümmte Kanäle
mit hohen Erfolgsaussichten desinfizieren und füllen zu können.
5. Knochenvermehrung statt Knochenabbau
Sollten doch einmal Zähne zwingend entfernt werden müssen, so sorgen wir mit
einem modernen und bewährten Knochenersatzmaterial dafür, dass Ihr wertvoller
Knochen erhalten bleibt. Damit erreichen wir die für Sie beste
Ausgangssituation für Ihre spätere implantatgestützte Zähne ersetzende
Versorgung.
6. Neue Wurzeln statt„Lücke schafft Brücke“
Fehlende Zähne ersetzen wir durch neue Wurzeln, Implantate genannt. Dadurch
können wir verhindern, die Nachbarn der fehlenden Zähne unnötig abschleifen zu
müssen, mit allen Gefahren für deren langfristiges Überleben. Schlecht sitzende
großflächige Teil- oder gar Totalprothesen gehören damit der Vergangenheit an.
7. Gaumenfrei statt Klammerprothese
Unsere besondere Spezialität: Teleskopprothesen ohne störende Gaumenabdeckung
im Oberkiefer und ohne störenden Zungenbügel im Unterkiefer.
Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Video „Teleskopprothesen - herausnehmbare gaumenfreie Zahnbrücken“.
Anstelle ästhetisch störender Metallklammern, welche langfristig auch noch Ihre
Zähne lockern, wird der feste Halt dieser Versorgungen durch Riegel
gewährleistet. Damit können Sie wieder unbeschwert alles genießen!
Garantie
statt Experimente – dafür stehen wir!