Liebe Besucher unserer Websites, sehr geehrte Patienten,
Vertrauen ist DIE unabdingbare Voraussetzung für eine
erfolgreiche und für beide Seiten fruchtbare Beziehung. Wir haben uns deshalb
entschlossen, die in unserer Praxis gängigsten und wichtigsten Regelungen als
Allgemeine Geschäftsbedingungen zu veröffentlichen. Bitte nehmen Sie sich die
Zeit und lesen Sie diese genau durch. Zögern Sie bei Fragen nicht, uns
anzusprechen.
Ihr Praxisteam aus der Zahnarztpraxis Karmoll in
Freudenstadt.
Bitte beachten Sie:
Der besseren Lesbarkeit wegen, stehen im Folgenden die Personenbezeichnungen
ausschließlich in männlicher Form. Sie stehen selbstverständlich
gleichberechtigt auch für die weibliche Form. Wir bitten um Verständnis.
§ 1 – Bestimmung des Geltungsbereiches dieser AGB
- Soweit
nichts Anderes vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen,
also dem Patienten, und dem Zahnarzt.
- Im
Sinne dieser AGB ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft mehrerer
Zahnärzte als Zahnarzt definiert.
- Die
Regelungen gelten auch, wenn der Behandlungsvertrag mit einer anderen
Person als dem Patienten abgeschlossen wird.
§ 2 – Welche Rechtsverhältnisse kommen zur Anwendung?
Zwischen Patient und Zahnarzt bestehen privatrechtliche Beziehungen. Darüber
hinaus finden auch die Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung
Anwendung, falls der Patient gesetzlich krankenversichert ist.
§ 3 – Zahnärztliche Dokumentation und Schutz Ihrer Daten
- Die
zahnärztliche Dokumentation, insbesondere die Patientenkarteien,
Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen, ist
Eigentum des Zahnarztes.
- Der
Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter, welcher sich zusätzlich als
solcher legitimieren muss, hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche
Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der
Originaldokumente besteht nicht. Auf Verlangen und gegen Erstattung der
dadurch entstehenden Kosten können Kopien der Dokumentation überlassen
werden.
- Abweichend
von (2) ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen,
insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten
Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Zahnarztes
entgegenstehen. Voraussetzung ist jedoch die Erstattung der entstehenden
Auslagen, da ansonsten die Überlassung verweigert werden kann. Der Erhalt
der Aufzeichnungen ist vom berechtigten Empfänger sofort zu quittieren.
- Die
Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer
Weitergabe, erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen,
insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen
Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.
§ 4 – Ausfallhonorar
- Unsere
Praxis wird ausschließlich nach dem Bestellsystem geführt. Das bedeutet,
dass mit Ihnen als Patienten vereinbarte Termine verbindliche Fixtermine
sind, welche ausschließlich für Sie reserviert sind. Vorteil für unsere
Patienten: Dadurch lassen sich Wartezeiten auf ein Minimum reduzieren.
Während dieser Termine werden auch keine anderen Patienten behandelt.
Ausnahme: ausgewiesene Kurztermine.
- Weiter
Ausnahmen von (1) sind natürlich unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B.
unangemeldete Schmerzpatienten, Notfälle, unerwartet lange
Behandlungsdauer des Vorpatienten, technische Ausfälle usw. – diese
Auflistung ist nicht abschließend. In diesen Fällen sind wir bemüht, Sie
so rechtzeitig zu informieren, dass Sie ggf. erst später in die Praxis
kommen müssen oder wahlweise gleich einen neuen Behandlungstermin
vereinbaren können.
Sollte dies nicht mehr möglich sein, so werden Sie bei Ihrer Ankunft über
das voraussichtliche Ausmaß der Verzögerung informiert. Sie können dann
entscheiden, ob Sie warten oder einen neuen Termin vereinbaren möchten. - Sollten
Sie ausnahmsweise einen fest vereinbarten Behandlungstermin nicht
wahrnehmen können, müssen Sie uns dies am vorletzten Arbeitstag vor der
geplanten Behandlung mitteilen, sodass wir noch die Möglichkeit haben,
Umterminierungen für andere Patienten vornehmen zu können.
- Bei
unterlassener rechtzeitiger Absage müssen wir Ihnen einen Betrag von €
45,- pro zehn Minuten geplanten Behandlungstermin als pauschalierten
Schadenersatz in Rechnung stellen.
- Der
Schadenersatzanspruch entfällt, wenn Sie als Patient unverschuldet an der
rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert waren.
- Es
steht Ihnen darüber hinaus frei, nachzuweisen, dass in unserer Praxis kein
oder ein geringerer Schaden als der geltend gemachte entstanden ist.
§ 5 – Zahlungsregelungen
- Wir
informieren unsere Patienten vor Behandlungsbeginn über die zu erwartende
Investition. Gesetzlich Versicherte werden über ihre Eigenanteile und
Mehrkosten aufgeklärt.
- Der
Zahnarzt kann bei privat zahlenden Patienten die Zahlung eines Vorschusses
von bis zu 100 % der zu erwartenden Auslagen verlangen.
- Mit
Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.
- Der
Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach
Rechnungszugang, in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag
mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz oder einem höheren, tatsächlich
vom Zahnarzt bezahlten, Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung werden
zusätzlich € 5,- als Bearbeitungsgebühr berechnet.
- Säumige
Patienten, welche die Rechnung nicht über das Deutsche Zahnärztliche
Rechenzentrum (DZR) erhalten, sondern direkt aus unserer Praxis, werden
rechtzeitig vor Ablauf der 30-Tage-Frist von uns darauf hingewiesen, dass
wir nach Ablauf dieser Frist die Rechnungsunterlagen an ein hierfür
spezialisiertes Inkassobüro übergeben werden. Alle hieraus entstehenden
Kosten und etwaigen Nachteile haben diese Patienten selbst zu verantworten.
§ 6 – Abtretungsverbot
Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen
Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der
Zahnarzt dieser nicht vorher ausdrücklich zustimmt.
§ 7 – Haftungsbeschränkungen
- Für
Schäden an eingebrachten Sachen, welche in der Obhut des Patienten
bleiben, haftet der Zahnarzt ausschließlich bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für den Verlust von Geld und Wertsachen.
- Für die Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine
Haftung übernommen.
§ 8 – Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder Lücken enthalten, so
bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Abschließender Hinweis: Diese AGB wurden mit Hilfe der Landeszahnärztekammer
Baden-Württemberg – Körperschaft des öffentlichen Rechts – erstellt.