10.11.2025
Unsere Behandlungsstandards für Ihre Sicherheit gehen weit über das Konzept der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen hinaus. Folglich entstehen natürlich Eigenanteile für Sie.
Die gute Nachricht hierbei ist, dass Sie die Möglichkeit haben, sich diese
Eigenanteile oft sogar vollständig erstatten zu lassen.
Hierzu benötigen Sie einen zusätzlichen Absicherungsbaustein in Form einer
privaten Zahnzusatzabsicherung.
Wir arbeiten in unserer Praxis mit der Waizmanntabelle. In dieser finden Sie
leistungsstarke Zusatzabsicherungen, die bereits bewiesen haben, dass sie die
Eigenanteile der Patienten vollumfänglich übernehmen.
Ihr Zahnarzt wird Sie in Ihrem persönlichen Beratungsgespräch hierüber aufklären. Gerne können Sie sich vorab auch schon unter www.waizmanntabelle.de informieren.
Sollten Sie diesen Absicherungsbaustein noch nicht haben und sollte bereits eine Behandlung mit Eigenanteil angeraten sein, so können Sie diesen Eigenanteil auch in bequemen monatlichen Teilbeträgen mit variabler Laufzeit begleichen. Auch über diese Möglichkeit beraten wir Sie gerne in unserer Praxis.
Unser Partner hierfür ist das deutsche zahnärztliche Rechenzentrum. Und auch hier können Sie gerne schon Beispielrechnungen unter https://www.dzr.de/patienten/teilzahlungswunsch durchführen, damit Sie sehen, wie bequem Sie heutzutage Ihre Eigenanteile begleichen können.
Teilzahlung für Ihre Zahnarztrechnung –
Deutsches
Zahnärztliches Rechenzentrum
https://www.dzr.de/patienten/teilzahlungswunsch
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