Allgemeine Geschäftsbedingungen – transparent, fair, partnerschaftlich

Liebe Besucher/innen unserer Websites, sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

Vertrauen ist DIE unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche und für beide Seiten fruchtbare Beziehung. Wir haben uns deshalb entschlossen, die in unserer Praxis gängigsten und wichtigsten Regelungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu veröffentlichen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen diese genau durch. Zögern Sie bei Fragen nicht, uns anzusprechen.

Ihr Praxisteam aus der Zahnarztpraxis Karmoll in Freudenstadt.

Bitte beachten Sie:
Der besseren Lesbarkeit wegen stehen im Folgenden die Personenbezeichnungen ausschließlich in männlicher Form. Sie stehen selbstverständlich gleichberechtigt auch für die weibliche Form. Wir bitten um Verständnis.

§ 1- Bestimmung des Geltungsbereiches dieser AGB

  1. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen, also dem Patienten, und dem Zahnarzt.
  2. Im Sinne dieser AGB ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft mehrerer Zahnärzte als Zahnarzt definiert.
  3. Die Regelungen gelten auch, wenn der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen wird.

§ 2 – Welche Rechtsverhältnisse kommen zur Anwendung?
Zwischen Patient und Zahnarzt bestehen privatrechtliche Beziehungen. Darüber hinaus finden auch die Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung, falls der Patient gesetzlich krankenversichert ist.

§ 3 – Zahnärztliche Dokumentation und Schutz Ihrer Daten

  1. Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere die Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des Zahnarztes.
  2. Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter, welcher sich zusätzlich als solcher legitimieren muss, hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originaldokumente besteht nicht. Auf Verlangen und gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten können Kopien der Dokumentation überlassen werden.
  3. Abweichend von (2) ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Zahnarztes entgegenstehen. Voraussetzung ist jedoch die Erstattung der entstehenden Auslagen, da ansonsten die Überlassung verweigert werden kann. Der Erhalt der Aufzeichnungen ist vom berechtigten Empfänger sofort zu quittieren.
  4. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe, erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.

§ 4 – Ausfallhonorar

  1. Unsere Praxis wird ausschließlich nach dem Bestellsystem geführt. Das bedeutet, dass mit Ihnen als Patienten vereinbarte Termine verbindliche Fixtermine sind, welche ausschließlich für Sie reserviert sind. Vorteil für unsere Patienten: Dadurch lassen sich Wartezeiten auf ein Minimum reduzieren. Während dieser Termine werden auch keine anderen Patienten behandelt. Ausnahme: ausgewiesene Kurztermine.
  2. Weiter Ausnahmen von (1) sind natürlich unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. unangemeldete Schmerzpatienten, Notfälle, unerwartet lange Behandlungsdauer des Vorpatienten, technische Ausfälle usw. – diese Auflistung ist nicht abschließend. In diesen Fällen sind wir bemüht, Sie so rechtzeitig zu informieren, dass Sie ggf. erst später in die Praxis kommen müssen oder wahlweise gleich einen neuen Behandlungstermin vereinbaren können.
    Sollte dies nicht mehr möglich sein, so werden Sie bei Ihrer Ankunft über das voraussichtliche Ausmaß der Verzögerung informiert. Sie können dann entscheiden, ob Sie warten oder einen neuen Termin vereinbaren möchten.
  3. Sollten Sie ausnahmsweise einen fest vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, müssen Sie uns dies am vorletzten Arbeitstag vor der geplanten Behandlung mitteilen, sodass wir noch die Möglichkeit haben, Umterminierungen für andere Patienten vornehmen zu können.
  4. Bei unterlassener rechtzeitiger Absage müssen wir Ihnen einen Betrag von € 45,- pro zehn Minuten geplanten Behandlungstermin als pauschalierten Schadenersatz in Rechnung stellen.
  5. Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn Sie als Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert waren.
  6. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, nachzuweisen, dass unserer Praxis kein oder ein geringerer Schaden als der geltendgemachte entstanden ist.

§ 5 – Zahlungsregelungen

  1. Wir informieren unsere Patienten vor Behandlungsbeginn über die zu erwartende Investition. Gesetzlich Versicherte werden über ihre Eigenanteile und Mehrkosten aufgeklärt.
  2. Der Zahnarzt kann bei privat zahlenden Patienten die Zahlung eines Vorschusses von bis zu 100% der zu erwartenden Auslagen verlangen.
  3. Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.
  4. Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz oder einem höheren, tatsächlich vom Zahnarzt bezahlten, Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung werden zusätzlich € 5,- als Bearbeitungsgebühr berechnet.
  5. Säumige Patienten, welche die Rechnung nicht über das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum (DZR) erhalten, sondern direkt aus unserer Praxis, werden rechtzeitig vor Ablauf der 30-Tage-Frist von uns darauf hingewiesen, dass wir nach Ablauf dieser Frist die Rechnungsunterlagen an ein hierfür sepzialisiertes Inkassobüro übergeben werden. Alle hieraus entstehenden Kosten und etwaige Nachteile haben diese Patienten selbst zu verantworten.

§ 6 – Abtretungsverbot
Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser nicht vorher ausdrücklich zustimmt.

§ 7 – Haftungsbeschränkungen

  1. Für Schäden an eingebrachten Sachen, welche in der Obhut des Patienten bleiben, haftet der Zahnarzt ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für Verlust von Geld und Wertsachen.
  2. Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.

§ 8 – Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser AGBn unwirksam sein oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Abschließender Hinweis:Diese AGBn wurden mit Hilfe der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg – Körperschaft des öffentlichen Rechts – erstellt.